Schritt 1: Voruntersuchung und gegebenenfalls Vorbehandlungen
Implantationen sind operative Eingriffe, die sorgfältig vorbereitet werden müssen. Dabei muss zunächst einmal geklärt werden, ob in Ihrem konkreten Fall eine Implantation überhaupt möglich ist. Wir werden Sie nach Allgemeinerkrankungen und zu Ihrer zahnärztlichen Vorgeschichte befragen und ggf. Ihren Hausarzt diesbezüglich kontaktieren. Danach erfolgt eine Untersuchung der Mundhöhle (Zähne, Schleimhaut, Kieferknochen). Zunächst führen wir eine Analyse des Kieferknochens hinsichtlich vorliegende Infektionen und der Konkretisierung der 3-D-Planung des Implantates mit zur Hilfenahme unserer CaviTAU- Ultraschalltechnik und einer DVT-Aufnahme durch.
Eine Blutanalyse gibt uns Informationen über einen möglichen Gendefekt, allergologische Prädispositionen und Ihre Infektanfälligkeit, welche uns eine individuelle Entscheidung in Bezug auf das Implantat-Material, aber auch den Ablauf der Implantation mit zur Hilfenahme von gegebenenfalls unterstützenden Therapien Auskunft gibt, wie PRF, Aufbau -Infusionen und/ oder einer lokalen und oder systemischen Ozon-Begleittherapie. Somit versuchen wir die Einheilphase Ihrer Implantate zu unterstützen.
Schritt 2: Implantation
Erst, wenn alle Vorbehandlungen und chirurgischen und prothetischen Planungen abgeschlossen sind und keine sonstigen Bedenken bestehen, erfolgt die Implantation. Dabei wird der Implantatkörper unter lokaler Betäubung in den Kieferknochen eingepflanzt. In der Regel ist dieser Eingriff für den Patienten schmerzfrei und routiniert. Je nach Implantatsystem ragt der Implantatkörper nach dem Eingriff offen in die Mundhöhle hinein (sogenanntes „einzeitiges“ Verfahren hier kann sofort ein prothetischer Aufbau erfolgen) oder wird zunächst mit Schleimhaut bedeckt (zweizeitiges Verfahren, bei dem der prothetische Aufbau erst nach einer längeren Einheilphase erfolgt). Das zweizeitige Verfahren wird heute überwiegend praktiziert, weil die Einheilung sicherer verläuft.
Fachliche Informationen
Beim sogenannten „zweizeitigen“ Verfahren liegt zwischen der Einpflanzung des Implantatkörpers und dem späteren prothetischen Aufbau eine Einheilphase. Für den Unterkiefer rechnet man mit Einheilzeiten von 3 Monaten, beim Oberkiefer mit 6-8 Monaten (KZBV – www.kzbv.de). Während dieser Zeit sollte das Implantat möglichst nicht belastet werden, und Sie müssen penibel auf Ihre Mundhygiene achten. Ein weiterer Befund, der gegen eine sofortige Implantation spricht, ist ein nicht ausreichendes Knochenangebot. Der Implantatkörper braucht genügend Knochensubstanz, um langfristig stabil einwachsen zu können. Fehlende Knochensubstanz kann je nach individueller Situation wieder neu aufgebaut werden. Dazu wurden verschiedene Verfahren entwickelt, die aber die Behandlungszeit erheblich verlängern. Der sogenannte „Sinuslift“ z.B. erhöht das Knochenangebot im Oberkiefer durch Einbringen von Knochenersatzmaterial in die Nasennebenhöhle (Sinus). Auch vorausgegangene ausheilende Kiefer-Infektionen bedingen eine Implantation im zweizeitigen Verfahren, um zu gewährleisten, dass nicht in noch entzündliches Knochengewebe implantiert wird.Diese können beispielsweise ehemalige, apikale Ostitiden vorangegangener Zähne oder FDOK-Stellen sein. Diese und weitere individuellen Gegebenheiten werden gründlich von uns geplant und mit Ihnen besprochen.